Rechtsprechung
VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Behandlungsmöglichkeiten, die eine akute Gefährdung der Kläger bei einer Rückkehr in die Heimat ausschließen können, existieren nicht oder sind unter Berücksichtigung der Volkszugehörigkeit bzw. der Finanzierungsmöglichkeiten nicht für die Kläger verfügbar. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
Krankheiten können demnach grundsätzlich ein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG darstellen, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen nach der Rückkehr in sein Herkunftsland verschlechtern würde, weil Behandlungsmöglichkeiten dort nicht existieren oder aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht verfügbar sind (Urteil des BVerwG vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
Die von der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 AuslG entwickelten Maßstäbe (BVerwG, Urteil vom17.10.1995 - 9 C 9/95 - und vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 -) lassen sich insoweit auf § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG übertragen. - BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05
Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …
Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
Sie schützt vielmehr nur vor erheblichen Gesundheitsgefahren, insbesondere einer wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die jedoch keine existenzielle Gefahr darstellen muss (Beschluss des BVerwG vom 24.5.2006 - 1 B 118.05 -). - BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde …
Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
Die von der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 AuslG entwickelten Maßstäbe (BVerwG, Urteil vom17.10.1995 - 9 C 9/95 - und vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 -) lassen sich insoweit auf § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG übertragen. - OVG Hamburg, 02.04.2003 - 3 Bs 439/02
AuslG 1990 § 53 Abs 6 gilt auch bei verfolgungsabhängigen Gefahren; Krankheit als …
Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
Übergangsprobleme, die bei der Fortführung einer laufenden Behandlung im Heimatland entstehen können, etwa weil die Unterbrechung der Behandlung vorübergehend das Leiden verschlechtert oder der Patient selbst nicht in der Lage ist, eine an sich mögliche Behandlung zu organisieren, bilden grundsätzlich kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern sind von der Ausländerbehörde bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen und nach Möglichkeit zu minimieren, wobei die Betroffenen mitwirken müssen (…Urteil des BVerwG vom 29.10.2002, a.a.O.; Beschluss des OVG Hamburg vom 2.4.2003 - 3 Bs 439/02 -).