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   VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499   

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https://dejure.org/2012,9337
VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499 (https://dejure.org/2012,9337)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499 (https://dejure.org/2012,9337)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. März 2012 - AN 14 K 11.30499 (https://dejure.org/2012,9337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Behandlungsmöglichkeiten, die eine akute Gefährdung der Kläger bei einer Rückkehr in die Heimat ausschließen können, existieren nicht oder sind unter Berücksichtigung der Volkszugehörigkeit bzw. der Finanzierungsmöglichkeiten nicht für die Kläger verfügbar. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
    Krankheiten können demnach grundsätzlich ein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG darstellen, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen nach der Rückkehr in sein Herkunftsland verschlechtern würde, weil Behandlungsmöglichkeiten dort nicht existieren oder aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht verfügbar sind (Urteil des BVerwG vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
    Die von der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 AuslG entwickelten Maßstäbe (BVerwG, Urteil vom17.10.1995 - 9 C 9/95 - und vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 -) lassen sich insoweit auf § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG übertragen.
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
    Sie schützt vielmehr nur vor erheblichen Gesundheitsgefahren, insbesondere einer wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die jedoch keine existenzielle Gefahr darstellen muss (Beschluss des BVerwG vom 24.5.2006 - 1 B 118.05 -).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
    Die von der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 AuslG entwickelten Maßstäbe (BVerwG, Urteil vom17.10.1995 - 9 C 9/95 - und vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 -) lassen sich insoweit auf § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG übertragen.
  • OVG Hamburg, 02.04.2003 - 3 Bs 439/02

    AuslG 1990 § 53 Abs 6 gilt auch bei verfolgungsabhängigen Gefahren; Krankheit als

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2012 - AN 14 K 11.30499
    Übergangsprobleme, die bei der Fortführung einer laufenden Behandlung im Heimatland entstehen können, etwa weil die Unterbrechung der Behandlung vorübergehend das Leiden verschlechtert oder der Patient selbst nicht in der Lage ist, eine an sich mögliche Behandlung zu organisieren, bilden grundsätzlich kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sondern sind von der Ausländerbehörde bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen und nach Möglichkeit zu minimieren, wobei die Betroffenen mitwirken müssen (Urteil des BVerwG vom 29.10.2002, a.a.O.; Beschluss des OVG Hamburg vom 2.4.2003 - 3 Bs 439/02 -).
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